Zentraler Garantiefonds - Neue Maßnahmen
Ab 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen des Fonds.
Seit 1. Juli 2022 sind die Sonderbestimmungen des Zentralen Garantiefonds gemäß Abs 1. und Abs. 12bis, Art. 13 des Gesetzesdekrets "Liquidità" nicht mehr gültig. Das Temporary Framework - Regime, das im Zuge der Pandemie eingeführt wurde, wurde vollständig außer Kraft gesetzt.
Folgende Maßnahmen werden ab 1. Juli 2022 eingeführt und gelten voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022:
- Bewertungsmodell des Zentralen Garantiefonds: Bei jeder Garantieanfrage (außer bei Start-ups) wird nun das Rating des Zentralen Garantiefonds berechnet, welches auf buchhalterischen Daten und den Daten der "Centrale Rischi" basiert. Mit der Einführung des Ratingsystems variieren auch die maximalen Garantieprozentsätze je nach Ratingklasse, Garantieart und Finanzierungszweck.
- Start-ups: Für neugegründete Unternehmen ist künftig wieder eine Garfidi-Garantie mit Rückversicherung zu empfehlen. Garfidi bietet als autorisierte Garantiegenossenschaft, einen einfachen und unkomplizierten Zugang zum Fonds.
- Plafond: Das Garantielimit für jedes Unternehmen wurde auf 5 Millionen erhöht (Achtung: Diese Maßnahme ist noch nicht aktiv!).