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Zentraler Garantiefonds - Neue Maßnahmen

Ab 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen des Fonds.

Seit 1. Juli 2022 sind die Sonderbestimmungen des Zentralen Garantiefonds gemäß Abs 1. und Abs. 12bis, Art. 13 des Gesetzesdekrets "Liquidità" nicht mehr gültig. Das Temporary Framework - Regime, das im Zuge der Pandemie eingeführt wurde, wurde vollständig außer Kraft gesetzt.

Folgende Maßnahmen werden ab 1. Juli 2022 eingeführt und gelten voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022: