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Einführung des Temporary Crisis Framework

Ab 30. August gelten die neuen Bestimmungen zur Unterstützung der Wirtschaft.

Zur Unterstützung der Wirtschaft angesichts des Russland-Ukraine-Konflikts wurde von der Europäischen Kommission das sogenannte "Temporary Crisis Framework" genehmigt. Die neuen Sonderbestimmungen treten ab 30. August in Kraft und folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Die maximalen Garantieprozentsätze bleiben unverändert, mit Ausnahme von Finanzierungen zur Verwirklichung von Zielen der Energieeffizienz. Nur in diesem Fall wird die Garantie auf 90% erhöht.