Einführung des Temporary Crisis Framework
Ab 30. August gelten die neuen Bestimmungen zur Unterstützung der Wirtschaft.
Zur Unterstützung der Wirtschaft angesichts des Russland-Ukraine-Konflikts wurde von der Europäischen Kommission das sogenannte "Temporary Crisis Framework" genehmigt. Die neuen Sonderbestimmungen treten ab 30. August in Kraft und folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das antragsstellende Unternehmen muss einen Liquiditätsbedarf haben, der direkt oder indirekt mit den Folgen des Russland-Ukraine-Konflikts zusammenhängt.
- Die Finanzierungsdauer darf nicht über 96 Monate liegen.
- Der Finanzierungsbedarf darf nicht höher sein als 15% der durchschnittlichen Erlöse aus Verkauf und Dienstleistungen der letzten drei Geschäftsjahre oder 50% der Energiekosten, die in den letzten 12 Monate angefallen sind (Diese Schwellenwerte können mit Begründung überschritten werden).
Die maximalen Garantieprozentsätze bleiben unverändert, mit Ausnahme von Finanzierungen zur Verwirklichung von Zielen der Energieeffizienz. Nur in diesem Fall wird die Garantie auf 90% erhöht.