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Sonderfonds für Tourismus

Ab 10. Oktober ist der Fonds für touristische Betriebe aktiv.

Es freut uns Ihnen zu verkünden, dass die Bestimmungen des Sonderfonds für Tourismus, eine Sondersektion des Zentralen Garantiefonds (FCG), ab 10. Oktober aktiv sind. Der Fonds sieht einige Besonderheiten für Unternehmen, die im touristischen Sektor tätig sind, vor:

 

 

[1] gemäß Absatz 2, Teil B des Rundschreibens Nr. 272 der „Banca d’Italia“ vom 30. Juli 2008 einschließlich nachfolgender Änderungen und Ergänzungen;