Sonderfonds für Tourismus
Ab 10. Oktober ist der Fonds für touristische Betriebe aktiv.
Es freut uns Ihnen zu verkünden, dass die Bestimmungen des Sonderfonds für Tourismus, eine Sondersektion des Zentralen Garantiefonds (FCG), ab 10. Oktober aktiv sind. Der Fonds sieht einige Besonderheiten für Unternehmen, die im touristischen Sektor tätig sind, vor:
- Keine Verrechnung der FCG-Kommission
- Erhöhung des Plafonds auf 5 Mio.
- Keine Berechnung des Ratings (alle Ratingstufen haben Zugang)
- Bei Investitionen in Immobilien kann die Garantie mit einer Realgarantie kumuliert werden
- Umschuldungen bzw. Neuverhandlungen gleicher Bank sind möglich
- Zugang auch für Unternehmen, welche ab 31.01.2022 als wahrscheinlicher Zahlungsausfall und als überfällig und/oder notleidend[1] eingestuft werden
- Zugang zum Fonds auch für größere Unternehmen bis zu 499 Mitarbeiter/innen (sogenannte Small Mid-Caps)
- Direkte Garantie bis zu 70% / Garfidi Garantie mit Rückversicherung bis zu 80 %
[1] gemäß Absatz 2, Teil B des Rundschreibens Nr. 272 der „Banca d’Italia“ vom 30. Juli 2008 einschließlich nachfolgender Änderungen und Ergänzungen;