Der Zentrale Garantiefonds im neuen Jahr
Verlängerung der Richtlinien bis zum 31.12.2023.
Laut Haushaltsgesetz (Legge di Bilancio 2023) wurden die Richtlinien des Zentralen Garantiefonds (Fondo Garanzia per le PMI - FCG) bis zum 31.12.2023 verlängert. Es gelten somit immer noch dieselben Bestimmungen der De-Minimis-Richtlinien und des Temporary Crisis Framework, welche im Folgendem kurz zusammengefasst werden:
- Rating: Bei jeder Garantieanfrage (davon ausgenommen sind Start-ups) wird das Rating des Zentralen Garantiefonds berechnet, welches auf buchhalterischen Daten und den Daten der "Centrale Rischi" basiert. Das Rating besteht aus fünf Ratingklassen und alle haben Zugang zum Fonds.
- Maximale Garantieprozentsätze: Die maximalen Garantieprozentsätze variieren je nach Ratingklasse, Finanzierungszweck und Garantieart zwischen 60 % und 90 %.
- Start-ups: Für neugegründete Unternehmen wird weiterhin eine Garfidi-Garantie mit Rückversicherung empfohlen, da Garfidi als autorisierte Garantiegenossenschaf einen einfacheren und unkomplizierteren Zugang zum Fonds gewährleistet.
- Garantielimit: Das Garantielimit liegt für jedem Unternehmen bei 5 Millionen (Achtung: Diese Maßnahme ist aufgrund außstehender EU-Bestätigung noch nicht aktiv)
Die Bestimmungen des Temporary Crisis Framework und des Sonderfonds für Tourismus gelten weiterhin und können in den entsprechenden News-Einträgen nachgelesen werden.